Wohneigentum
![Gebäude am Oberen Rheinweg](/.imaging/mte/webbs-desktop/fixed-wide-var-height/dam/stadtwohnen/migrated/wohnraumfoerdergesetz/wohneigentum/STADTWOHNEN.BS012/jcr:content/STADTWOHNEN.BS012.jpg)
Der Kanton kann Wohneigentum fördern, indem er Baugemeinschaften oder alternative Wohneigentumsmodelle unterstützt. Dies kann mit Beratung, Darlehen oder finanziellen Beiträgen erfolgen.
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Der Kanton kann Wohneigentum fördern, indem er Baugemeinschaften oder alternative Wohneigentumsmodelle unterstützt. Dies kann mit Beratung, Darlehen oder finanziellen Beiträgen erfolgen.
Kantons- und Stadtentwicklung
Fachstelle Wohnraumentwicklung
Marktplatz 30a
4001 Basel