Unterstützung benachteiligter Personen
![Blick vom Gundeldingerfeld Richtung Grosspeter und der Baustelle des Rocheturms](/.imaging/mte/webbs-desktop/fixed-wide-var-height/dam/stadtwohnen/migrated/wohnraumfoerdergesetz/unterstuetzung-benachteiligter-personen/STADTWOHNEN.BS020/jcr:content/STADTWOHNEN.BS020.jpg)
Für besonders benachteiligte Personen stellt der Kanton günstigen Wohnraum zur Verfügung. Besonders benachteiligte Personen sind Leute, die Anspruch auf Ausrichtung von Familienmietzinsbeiträgen, Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV haben und trotz dieser Sozialleistungen keine passende Wohnung finden.