Prüfen einer Förderung innovativer Formen des Wohneigentums

Diese Massnahme besteht darin, eine mögliche Förderung innovativer Eigentumsmodelle zu prüfen. Dabei steht als konkrete Massnahme die Information über die Vorteile für den Nutzer und für den Investor im Vordergrund. Eine weitergehende Förderung wäre beispielsweise die Unterstützung von Pilotprojekten als Anschauungsbeispiele für Interessierte oder die Abgabe von Bauland für alternative Eigentumsmodelle.
Zum Beispiel bietet Property Light (Kleines Wohneigentum) einige Vorteile (für Nutzer: kleines Eigenkapital, Zuständigkeit für die eigene Wohnung, kein Kündigungsrisiko; für Investoren: wenig Mittelbindung pro Objekt, Zuständigkeit nur für allgemeine Teile, kein Leerstandsrisiko), ist allerdings unter geltendem Bundesrecht nur schwierig realisierbar.

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