Darlehen zur Projektentwicklung mit Auflagen

Die Phase der Entwicklung von Projekten für Neu- Um- oder Ausbau bzw. Sanierung von Mietwohnraum wird mit zinsvergünstigten Darlehen unterstützt. Unter Projektentwicklung sind Untersuchungen, unternehmerischen Entscheidungen, Planungen und andere bauvorbereitenden Massnahmen zu verstehen. Mit den Projektentwicklungsdarlehen kann die Finanzierungslücke überbrückt werden bis ein ausgereifter Projektvorschlag vorliegt, der den Kapitalgebern vorgestellt werden kann.
Die Darlehen werden unter Auflagen gewährt, welche die Nachhaltigkeit und Qualität der Bauvorhaben sicherstellen (z.B. Energieeffizienz, Ausbaustandards, Architektur) und die Verwirklichung der wohnpolitischen Ziele des Kantons gewährleisten (Wohnsitzpflicht, Wohnraumbelegung, Wohnungsgrösse, ausgewogene soziale Durchmischung der Bewohnerschaft).

Da es wenig zielführend ist, wenn der Kanton einzelne Projekte prüfen muss, gewährt der Kanton dem Regionalverband der gemeinnützigen Wohnbauträger (wohnbaugenossenschaften nordwestschweiz) ein Darlehen in der Höhe von maximal 5 Millionen Franken. Mit diesem Darlehen äufnet der Regionalverband einen Projektentwicklungsfonds und vergibt daraus gemeinnützigen Wohnbauträgern einzelne sogenannte Projektentwicklungsdarlehen. Genossenschaften und andere Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus können mit diesen Darlehen Bau- und Sanierungsprojekte im Sinne des WRFG initiieren. Rückzahlungen von Projektentwicklungsdarlehen fliessen in den Projektentwicklungsfonds zurück und stehen so für weitere Projektentwicklungsdarlehen zur Verfügung.

Eigene Darlehensverträge zwischen den einzelnen Genossenschaften und dem Regionalverband regeln die Höhe, die Dauer sowie die weiteren Modalitäten der jeweiligen Projektentwicklungsdarlehen. Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel obliegt somit beim Regionalverband wohnbaugenossenschaften nordwestschweiz, wobei sie sich an vom Kanton vorgegebene Kriterien und Auflagen zu halten hat. Die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und dem Regionalverband ist im Rahmen einer Leistungsvereinbarung geregelt.

Weitere Informationen und Kontakt

Geschäftsstelle Wohnbaugenossenschaften Nordwestschweiz
Viaduktstrasse 12, 4051 Basel
Tel. 061 321 71 07; Fax 061 321 71 06
info@wbg-nordwestschweiz.ch