Rahmenausgabenbewilligung für den Erwerb von Arealen und Liegenschaften zugunsten des gemeinnützigen Wohnraumangebots

Diese Massnahme unterstützt eine aktive Bodenpolitik und somit die räumliche Handlungsfähigkeit des Kantons. Eine unmittelbare Folge soll die Erhöhung des gemeinnützigen Wohnraumangebots im öffentlichen Interesse sein, entsprechend den spezifischen wohnpolitischen Zielen.

Der Kanton soll geeignete Areale und Liegenschaften erwerben können, um diese gemeinnützigen Wohnbauträgern (Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus) im Baurecht zu überlassen. Eine vom Grossen Rat beschlossene Rahmenausgabenbewilligung schafft die dafür notwendigen Voraussetzungen, indem sie eine allfällige Differenz zwischen Kaufpreis (oftmals Marktpreis für Stockwerkeigentum) und Wert des Baurechts für Boden und Gebäude (Marktpreis für preiswerte Mietwohnungen mit Auflagen im öffentlichen Interesse) finanziert. Die Rahmenausgabenbewilligung wird also nur beansprucht, wenn sich Kaufpreis und Wert des Baurechts nicht entsprechen.

Der Immobilienerwerb wird im Finanzvermögen abgewickelt. Eine allfällige Preisdifferenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert des Baurechtes wird über die Rahmenausgabenbewilligung finanziert. Der zugekaufte Boden und allfällige Gebäude werden unter Auflagen gemeinnützigen Wohnbauträgern im Baurecht überlassen. Die Auflagen beziehen sich auf die Nachhaltigkeit und Qualität der Bauvorhaben (z.B. Energieeffizienz, Ausbaustandard, Architektur) sowie die Verwirklichung wohnpolitischer Ziele des Kantons (z.B. Wohnsitzpflicht, Wohnraumbelegung, Wohnungsgrösse, soziale Durchmischung der Bewohnerschaft).

Zudem dürfen die Baurechte nur mit Zustimmung des Baurechtgebers in Stockwerkeigentum oder sonstige Formen von Mit- oder Gesamteigentum überführt werden. Damit wird gewährleistet, dass der Mietwohnraum möglichst erhalten bleibt.
Der Grosse Rat bewilligte eine Rahmenausgabenbewilligung für Investitionsbeiträge von CHF 20 Mio. Bei einem Mitfinanzierungsanteil durch die Rahmenausgabenbewilligung von 20% der gesamten Kaufsumme können so langfristig Areale und Liegenschaften im Wert von CHF 100 Mio. mit rund 200 bis 300 Wohnungen entstehen.
Von der Rahmenausgabenbewilligung können im Rahmen eines gemeinnützigen Wohnraumangebotes u.a. auch Seniorinnen und Senioren profitieren.

Link zur zuständigen Immobilien Basel-Stadt