Abgabe von Land im Baurecht mit Auflagen (Basis: partnerschaftlicher Baurechtsvertrag (PLUS)

Gemeinnützigen Wohnbauträgern wird auf geeigneten Parzellen ein Baurecht unter Auflagen eingeräumt, um die Schaffung von neuem und die Sanierung sowie den Um- und Ausbau von bestehendem Mietwohnraum nach den Grundsätzen der Wohnraumentwicklungsstrategie zu fördern.

Die Vergabe von Baurechten erfolgt in der Regel im Finanzvermögen durch den Regierungsrat. Grundsätzlich wird das Modell des partnerschaftlichen Baurechtszinses verwendet, das die Nutzung und Erträge des Baurechtsnehmers berücksichtigt und die Rendite partnerschaftlich zwischen Baurechtsgeber und Baurechtsnehmer aufteilt. Ferner wird bei Neubauten und zukunftsweisenden Sanierungen oder Ersatzneubauten, welche die wohnpolitischen Ziele des Kantons unterstützen, der partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus zur Anwendung kommen, welcher der Kanton mit Vertretern der Genossenschaften gemeinsam erarbeitet hat. Er sieht zusätzlich eine Staffelung des Baurechtszinses in den ersten Jahren vor und verpflichtet zusätzlich die Genossenschaften zur Äufnung eines Erneuerungsfonds. Von der Abgabe von Land im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger könnten u.a. auch Seniorinnen und Senioren profitieren.
Ein Baurecht wird stets unter Auflagen eingeräumt, welche die Nachhaltigkeit und Qualität der Bauvorhaben sicherstellen (z.B. bezüglich Energieeffizienz, Ausbaustandard, Architektur) und die Verwirklichung der wohnpolitischen Ziele des Kantons gewährleisten (z.B. Wohnsitzpflicht, Wohnraumbelegung, Wohnungsgrösse, ausgewogene soziale Durchmischung der Bewohnerschaft). Zudem dürfen die Baurechte nur mit Zustimmung des Baurechtgebers in Stockwerkeigentum oder sonstige Formen von Mit- oder Gesamteigentum überführt werden. Damit wird gewährleistet, dass der mit Hilfe des Baurechts geförderte Mietwohnraum möglichst erhalten bleibt. 

Link zur zuständigen Immobilien Basel-Stadt

Downloadlink (PDF): Broschüre zum Baurechtsvertrag Plus