Instrumente der Nutzungsplanung
Der Kanton trägt im Rahmen der Richt- und Nutzungsplanung den Grundsätzen des Wohnraumfördergesetzes Rechnung. Die Planungshoheit der Gemeinden wird nur insoweit tangiert, als der kantonale Richtplan für die kommunalen Behörden verbindlich ist.
Die Richt- und Nutzungsplanung soll zur Wohnraumentwicklung beitragen durch:
- Sicherstellung der notwendigen Flächen für die Bereitstellung des für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung notwendigen Wohnraums – dazu neue Siedlungsgebiete ausscheiden und Areale öffnen (Ziel aus dem Legislaturplan)
- Langfristigen Schutz der bestehenden schutzwürdigen Bausubstanz
- Erlass des Wohnanteilplans auf Gesetzesstufe zur Steuerung und Erhaltung der für das Wohnen gewünschten Nutzungsverteilung.