Koordination der Strategischen Planung Wohnraumentwicklung

Die Wohnraumentwicklungsstrategie ist periodisch (etwa alle 5 Jahre) zu überprüfen, gegebenenfalls sind Anpassungen, Untersuchungen und Abklärungen vorzunehmen. Dies erfolgt durch die Fachstelle Wohnraumentwicklung in Zusammenarbeit mit den Fachdepartementen.
Dabei sind erneuerte Datengrundlagen (z.B. aus Volks-, Gebäude- und Wohnungszählungen sowie Familienbefragungen), Ergebnisse der Beobachtung der Wohnraumentwicklung und des Massnahmen-Controllings oder spezifische Fragestellungen zu berücksichtigen. Zusätzlich können Untersuchungen zu zukunftsgerichteten Massnahmen und Abklärungen angestellt werden.

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