Regierungsrat beschliesst Zielwert und Massnahmen zur Umsetzung der Verfassungsinitiative „Recht auf Wohnen“

Der Anteil von Genossenschaftswohnungen, preisgünstigen Wohnungen im Finanzvermögen und einer neu zu schaffenden Wohnbaustiftung am Mietwohnungsbestand im Kanton Basel-Stadt soll in mehreren Schritten von 13.5% auf 25.0% erhöht werden.

Der Regierungsrat hat zur Umsetzung der von der Stimmbevölkerung im Juni 2018 angenommenen Verfassungsinitiative „Recht auf Wohnen“ beschlossen, dass eine öffentlich-rechtliche Stiftung für die Bereitstellung und den Erhalt von preisgünstigem Wohnraum aufgebaut werden soll. Zudem sollen mehr Genossenschaftswohnungen und mehr preisgünstige Wohnungen im Finanzvermögen des Kantons angeboten werden. Damit sollen Personen, die im Kanton Basel-Stadt angemeldet und wohnhaft sind, sich eine ihrem Bedarf entsprechende Wohnung beschaffen können, ohne dass der Mietzins ihre finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigt – wie dies die Verfassungsinitiative verlangt.

Über diese Massnahmen hinaus bestehen im Kanton weiterhin die Mietzinszuschüsse an einkommensschwache Haushalte. Heute erhalten 20% der Miethaushalte solche Subjekthilfen. Darunter sind neben Sozialhilfebeiträgen und Ergänzungsleistungen insbesondere die Familienmietzinsbeiträge hervorzuheben, die in der Schweiz nur wenige Kantone und Gemeinden kennen. Insgesamt beträgt der bestehende Anteil an Zuschüssen sowie gemeinnützigen Wohnungen im Kanton Basel-Stadt 34%. Mit den beschlossenen Massnahmen soll der Anteil auf insgesamt 43% erhöht werden.

Die zu schaffende öffentlich-rechtliche Wohnbaustiftung soll nach einer Aufbauphase bis im Jahr 2035 zunächst 200 Wohnungen anbieten können und das Angebot in der Folge weiter steigern. Zu diesem Zweck wird das Präsidialdepartement nun einen Vorschlag für eine entsprechende gesetzliche Grundlage erarbeiten.

Um bereits mittelfristig finanziell benachteiligte Haushalte zu entlasten, soll das Angebot an preisgünstigen kommunalen Wohnungen im Finanzvermögen des Kantons verdreifacht werden und von 500 auf 1‘500 Einheiten steigen. Das Finanzdepartement erarbeitet hierzu unter dem Arbeitstitel „Forcierung des kommunalen Wohnungsbaus 1000+“ ein Umsetzungskonzept bis Herbst 2019.

Damit die Genossenschaften ihr Wohnangebot ausbauen können, wird ihnen der Regierungsrat weiterhin gezielt Land im Baurecht abgeben. Auch wird das Finanzdepartement im Dialog mit ihnen ausloten, wie ihre soziale Durchmischung weiter gefördert werden kann.

Die Finanzierung von Genossenschaftsanteilen kann insbesondere bei Neubauten eine Hürde für einkommensschwache Haushalte darstellen. In diesem Zusammenhang prüft das Präsidialdepartement deshalb auch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für Sozialhilfe-, Familienmietzinsbeitrags- und EL-Beziehende durch den Kanton oder Dritte (gemeinnützige Stiftungen).

Insgesamt soll so der Anteil an Genossenschaftswohnungen und an preisgünstigen Wohnungen im Eigentum oder unter Mitwirkung der öffentlichen Hand von heute 13.5% (2018) auf 25.0% im Jahre 2050 erhöht werden. Bis im Jahre 2035 sollen es bereits 17.0% sein.

Ebenfalls hat sich der Regierungsrat mit der Frage auseinander gesetzt, ob ein Vorkaufsrecht für den Kanton eingeführt werden soll. Dies würde bedeuten, dass der Kanton bei Handänderungen von Liegenschaften die Möglichkeit erhält, die Liegenschaften zum durch die Parteien vorgängig vereinbarten Preis zu erwerben, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, die gesetzlich zu definieren wären. Diesbezüglich soll jedoch zunächst die Abstimmung über die eidgenössische Volksinitiative für „Mehr bezahlbare Wohnungen“, welche auch ein Vorkaufsrecht für Kantone und Gemeinden fordert, abgewartet werden.

Bereits beschlossen hat der Regierungsrat als kurzfristige Massnahme die Stärkung der Wohnvermittlung und Wohnberatung durch die IG Wohnen, indem sowohl das in der Leistungsvereinbarung vorgesehene Kostendach für die Wohnungsvermittlungen als auch der Staatsbeitrag für die öffentliche Sprechstunde substanziell erhöht wurden.

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