Gemeinnützige Wohnbauträger
Gemeinnützige Wohnbauträger werden mit verschiedenen konkreten Massnahmen unterstützt:
- Bürgschaften bis 94% der Anlagekosten und einer Dauer bis 30 Jahre
- Rahmenausgabenbewilligung von 20 Millionen Franken zur Mitfinanzierung des Kaufs geeigneter Areale
- Projektentwicklungsdarlehen im Umfang von 5 Millionen Franken
- Beim Kauf eines Grundstücks durch einen gemeinnützigen Wohnbauträger muss die Handänderungssteuer durch die veräussernde Partei getragen werden
- Die Grundstückssteuer kann kleiner sein, wenn Wohngenossenschaften Rückstellungen für Renovationen bilden
- Beratung zur baulichen oder zur betriebswirtschaftlichen Entwicklung gemeinnütziger Wohnbauträger