Gemeinnützige Wohnbauträger

Verglaste Balkone der Wohngenossenschaft Holeestrassen Copyright: Roger Bürgin, Wohngenossenschaft Holeestrasse

Gemeinnützige Wohnbauträger werden mit verschiedenen konkreten Massnahmen unterstützt:

  • Bürgschaften bis 94% der Anlagekosten und einer Dauer bis 30 Jahre
  • Rahmenausgabenbewilligung von 20 Millionen Franken zur Mitfinanzierung des Kaufs geeigneter Areale
  • Projektentwicklungsdarlehen im Umfang von 5 Millionen Franken
  • Beim Kauf eines Grundstücks durch einen gemeinnützigen Wohnbauträger muss die Handänderungssteuer durch die veräussernde Partei getragen werden
  • Die Grundstückssteuer kann kleiner sein, wenn Wohngenossenschaften Rückstellungen für Renovationen bilden
  • Beratung zur baulichen oder zur betriebswirtschaftlichen Entwicklung gemeinnütziger Wohnbauträger