Mietzinszahlungen im Rahmen der Sozialhilfe

Es werden für Mietzinsen oder Mietzinsanteile die effektiven Kosten übernommen, aber maximal die Beträge gemäss Unterstützungsrichtlinien des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt.
Die Sozialhilfe beteiligt sich überdies an den Umzugskosten, den Prämien für die Haftpflicht- und Hausratsversicherungen und – unter bestimmten Voraussetzungen – an den Kosten für betreutes oder begleitetes Wohnen.
Mietzinsgarantien oder Mietzinsdepots werden nicht übernommen.

Link zur zuständigen Sozialhilfe Basel 
Link zur zuständigen Sozialhilfe Riehen