Familienmietzinsbeiträge

Es werden Mietzinsbeiträge als bedarfsabhängige Sozialleistung zugunsten von Familien mit geringem Einkommen gesprochen (Subjekthilfe). Die Familienmietzinsbeiträge wurden mit der Schaffung des Harmonisierungsgesetzes Sozialleistungen per 1. Januar 2009 ausgebaut und per 1. Januar 2013 erneut erhöht. Die Höhe des Beitrags ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Haushaltes sowie von der Höhe des Mietzinses.
Folgendes soll bewirkt werden:

  • Erhaltung einer guten Durchmischung der Bevölkerung
  • Befriedigung der Wohnbedürfnisse von Familien mit geringem Einkommen

Diese Familien-Mietzinsbeiträge sind marktgerecht und niederschwellig ausgestaltet. Sie stärken die Familien beim Auftritt auf dem Wohnungsmarkt.

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