Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV können Personen erhalten, die einen Anspruch auf eine Rente der AHV oder IV haben. Die Leistungen sind für Rentnerinnen und Rentner bestimmt, die in bescheidenen Verhältnissen leben, bzw. hohe Krankheits- bzw. Heimkosten haben. Die Ergänzungsleistungen werden durch den Kanton ausgerichtet und teilweise durch den Bund mitfinanziert. Sie bestehen aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden sowie zusätzliche Vergütungen von Krankheits- und Behinderungskosten. Der monatlich ausgerichtete Betrag entspricht der Differenz zwischen den anrechenbaren Einnahmen und anerkannten Ausgaben. Die Berechnung der Ausgaben berücksichtigt Kosten für den allgemeinen Lebensbedarf, die Krankenkassenprämie und die Miete. Für die maximal anrechenbaren Mietkosten wird zwischen Alleinstehenden und Ehepaaren/Personen mit Kindern unterschieden. Falls eine rollstuhlgängige Wohnung notwendig ist erhöht sich der Höchstbetrag.

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