Bewertungseinschlag für Renovationsfondsrücklagen bei der Grundstücksteuer von Wohngenossenschaften

Genossenschaften profitieren von einer Senkung der Grundstücksteuer und werden dazu angeregt, zweckgebundene Rücklagen für Gebäuderenovationen zu bilden und dafür entsprechende Mietzinserhöhungen zu beschliessen.
Eine Senkung der Grundstücksteuer erfolgt unter folgenden Bedingungen:

  • ihre Mieterinnen und Mieter sind mehrheitlich zugleich Genossenschaftsmitglieder
  • das Genossenschaftskapital ist zur Hauptsache von ihnen eingebracht
  • das Genossenschaftskapital ist maximal bis zu einem um 1 Prozent unter dem Zinssatz der Basler Kantonalbank für variable erste Hypotheken liegenden Satz verzinst
  • der Abzugsbetrag wird zur Äufnung eines aus liquiden Vermögensmitteln bestehenden Fonds für die Finanzierung von wertvermehrenden Investitionen (Renovationsfonds) verwendet

Der Abzug wird angemessen – beispielsweise auf 0.75% des Gebäudeversicherungswertes – begrenzt. Davon könnten im Rahmen eines gemeinnützigen Wohnraumangebots u.a. auch Seniorinnen und Senioren profitieren.