Energetisches Gebäudesanierungsprogramm

Zweckmässige Sanierungen, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bewirken, werden gefördert. Instrumente hierfür sind Investitionsbeiträge und Beratung.
Aus der CO2-Abgabe des Bundes werden seit Anfang 2010 Beiträge für die Verbesserung von Einzelbauteilen (z.B. Fenster, Estrich, Fassade) geleistet.
Wer sein Gebäude gesamthaft saniert (in einem oder in mehreren Schritten), erhält aus dem kantonalen Förderfonds eine Verdoppelung bis Verdreifachung dieser Beiträge, je nach Qualität der Sanierung (vgl. §§ 38 und 39 sowie Anhang 4 der Energieverordnung).
Insbesondere bei Sanierungsvorhaben kann der Kanton zudem die Beratung fördern (vgl. § 12 Abs. 2 des Energiegesetzes).

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