Prüfen der Ausgestaltung, Modifikation oder Auslegung regulatorischer Treiber zugunsten von Sanierung

Diese Massnahme besteht darin, mittelfristig bei Bedarf eventuell Anstrengungen zur Vereinfachung von Vorschriften und Verfahren zu initiieren oder zu unterstützen, welche die Schaffung von zusätzlichem und neuwertigem Wohnraum durch Sanierungen erschweren oder verhindern.
Grundsätzliche Beispiele: Umweltvorschriften- und Energiestandards, Nutzungsbonus, Mietrecht, Denkmalschutz.
Voraussetzungen:

  • Bedarf fallweise nachgewiesen
  • substanzielle Verbesserungen sind durch die getroffenen Massnahmen möglich.

Bei der Ausarbeitung neuer Bestimmungen liegt die Federführung weiterhin bei den fachlich zuständigen Departementen.

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