Prüfen einer Förderung von Ersatz-Neubauten, die äusserst Ressourcen-schonend oder Emissions-frei sind

Diese Massnahme besteht darin, die Förderung des Ersatzes von Bauten, welcher eine Verbesserung der Energieeffizienz bewirkt, zu prüfen. Es wird angestrebt, in Erstellung und Betrieb äusserst Ressourcen schonend oder gar emissionsfrei zu sein.
Die energetische Sanierung von Gebäuden wird heute mit Subventionen gefördert (vgl. Massnahme 2.5). Bei gewissen Altbauten ist aber eine Sanierung nicht mehr zweckmässig oder unverhältnismässig teuer. In Analogie soll deshalb bei einem Abbruch und Neubau ebenfalls eine Subvention gesprochen werden. Die Bemessung könnte analog den Förderbeiträgen erfolgen, die für Gesamtsanierungen gewährt werden.
Neubauten, welche die gesetzlichen Anforderungen deutlich unterschreiten und als Niedrigenergiehäuser den Minergie-P-Standard oder gleichwertige Anforderungen erfüllen, werden bereits heute mit Beiträgen aus dem Energie-Förderfonds unterstützt (vgl. § 37 sowie Anhang 4 der Energieverordnung). Die konkreten Anforderungen werden laufend überprüft und wenn nötig bzw. möglich angepasst.
Dabei müsste die neu vorgeschlagene Massnahme mit der bereits bestehenden finanziellen Förderung abgestimmt werden. Die Erstere geht tendenziell weiter (höhere Beiträge). Im Weiteren sollen Doppelspurigkeiten vermieden werden.

Link zum zuständigen Amt für Umwelt und Energie