Planen, Bauen und Sanieren

Baumgartnerhäuser an der Wettsteinallee

Förderbeiträge für energiesparendes Bauen

Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) koordiniert die Förderung von energiesparenden Baumassnahmen im Kanton. Um eine Übersicht über die verschiedenen Förderinstrumente zu gewinnen, können Sie folgenden Link benutzen:

Förderbeiträge AUE

Das Amt für Umwelt und Energie setzt auch das Gebäudeprogramm des Bundes im Kanton Basel-Stadt um. Namhafte Förderbeiträge und eine kostenlose Baubegleitung unterstützen Hauseigentümer dabei, ihre Liegenschaft zu sanieren.

Mehr Informationen:
Gebäudeprogramm

Energiecontracting

Die Industriellen Werke Basel (IWB) offerieren eine vielseitige Palette von Dienstleistungsangeboten im Energieversorgungsbereich, darunter verschiedene Contracting-Angebote. Das Contracting umfasst neben der Energielieferung auch die Finanzierung, die Planung und den Betrieb der energietechnischen Anlage. Dabei kann es sich um eine Heizung, eine kältetechnische Anlage oder auch um eine Lüftungsanlage handeln. Die Energielieferung erfolgt zu vertraglich vereinbarten Konditionen.

Der grosse Vorteil des Contracting-Modells ist, dass sanierungs- oder bauwillige Liegenschaftsbesitzer für die Realisierung ihres Vorhabens weniger Kapital benötigen, sie sich anschliessend nicht um Betrieb und Unterhalt kümmern müssen und das technische Risiko (Störungsbehebung, Reparaturen) von den IWB getragen wird.

www.iwb.ch

Tel. 061 275 51 11

Nutzen Sie Ihre leerstehenden Geschäftsräume sinnvoll?

Sind Sie Besitzer oder Besitzerin von leerstehenden Geschäfts- und Büroräumen?
Sind Sie interessiert, diese Räume zu Wohnzwecken zu nutzen, möchten aber später frei sein, darin wieder Geschäftsräume einrichten zu können?

Tun Sie dies und reichen Sie ein entsprechendes Baugesuch ein. Es nützt Ihnen und der Stadt.

Und wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Wohnungen wieder in Büroräume umwandeln, so ist dies gemäss Wohnraumfördergesetz problemlos möglich. Notwendig ist dazu lediglich eine Baubewilligung.

Hilft Ihnen diese Information, um Ihre leerstehenden Geschäftsräume für Wohnzwecke freizugeben? Wir würden uns freuen. Denn die gute Nutzung aller Liegenschaften liegt auch im Interesse unseres kleinräumigen Kantons. Wenn Sie Fragen haben oder konkretere Abklärungen wünschen, wenden Sie sich bitte an:

Bau- und Gastgewerbeinspektorat
Münsterplatz 11
Postfach
4001 Basel

Tel. 061 267 92 00

Massgebende Rechtsgrundlage: Wohnraumfördergesetz, §8, Abs. 2.